Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemeinbildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen (Eignung) der Schülerin bzw. des Schülers maßgebend. Die Eltern wählen durch Erst- und Zweitwunsch je eine Schule aus. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Für die Aufnahme in eine Leistungs- und Begabungsklasse ist die Eignung festzustellen.
Gebühr: keine
Erforderliche Unterlagen: Gutachten der Grundschule, Abschlusszeugnis der Grundschule
Zusätzliche Hinweise: Über die Aufnahme an eine Schule entscheidet die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.
Antragstellung:
Die Eltern werden hinsichtlich der Antragstellung für die Aufnahme in eine weiterführende Schule zum Abschluss der Grundschule durch die jeweilige Grundschule beraten. Die weiterführenden Schulen stellen ihr Leistungsangebot in Tagen der offenen Tür oder auch in Elternversammlungen der Jahrgansstufe 6 an den Grundschulen vor.
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz
zuständige Stelle:
Schulrat/rätin
Gerhard-Neumann-Str. 3
15236 Frankfurt (Oder)
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