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Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Ausgleichsflächenkataster)

Durchführung ökologischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Durchgeführte und geplante ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Flächen, die sich grundsätzlich für eine Durchführung solcher Maßnahmen eignen, werden in einem gis-basierten Kataster registriert. Wir leisten Hilfestellung bei der Vermittlung geeigneter Flächen (ggf. auch Privatflächen) für Maßnahmen, wenn Vorhabenträger dies wünschen. In einigen Fällen werden Maßnahmen auch durch die Abteilung selber umgesetzt. Dies sind in der Regel Ausgleichsmaßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt worden sind und auf der Grundlage der städtischen Kostenerstattungssatzung von Vorhabenträgern durch Geldzahlung an die Stadt abgelöst wurden. Sollten Sie selber Interesse haben, auf ihrem Grundstück kostenneutral Maßnahmen wie z.B. Baum- und Heckenpflanzungen oder Obstwiesen durchführen zu lassen, sprechen Sie uns an.

Rechtsgrundlage: Bundesnaturschutzgesetz, Brandenburgisches Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch, Kostenerstattungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder)