Eine Ausstellung ist eine zeitl. begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl v. Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines o. mehrerer Wirtschaftszweige /-gebiete ausstellt u. vertreibt o. informiert. Wer eine Ausstellung veranstalten will, hat dies unter Angabe von Ort / Zeit der Veranstaltung sowie des Namens, Vornamens u. Anschrift, der Gewerbebehörde 4 Wochen vor Beginn schriftl. anzuzeigen bzw. festsetzen zu lassen. Die Beantragung einer Festsetzung ist formblattgebunden.
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird eine Erlaubnisgebühr von 50,- bis 2.000,- EUR fällig, zu zahlen bei Erhalt des Festsetzungsbescheides.
Bearbeitung: bis 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag zur Festsetzung einer Veranstaltung) mit Verzeichnis über die
Art der anzubietenden Waren der Aussteller oder Anbieter / Lageplan und Teilnahmebedingungen
- Gültiges Personaldokument
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug bei juristischen Personen
Zusätzliche Hinweise:
Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Landesamtes für Arbeitsschutz, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Grünflächen,Umwelt / Natur und Straßenverkehr, des Fachbereiches Feuerwehr, der Polizei u.a. erforderlich.
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen: §§ 65 / 69 Gewerbeordnung