Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Ausstellung

Eine Ausstellung ist eine zeitl. begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl v. Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines o. mehrerer Wirtschaftszweige /-gebiete ausstellt u. vertreibt o. informiert. Wer eine Ausstellung veranstalten will, hat dies unter Angabe von Ort / Zeit der Veranstaltung sowie des Namens, Vornamens u. Anschrift, der Gewerbebehörde 4 Wochen vor Beginn schriftl. anzuzeigen bzw. festsetzen zu lassen. Die Beantragung einer Festsetzung ist formblattgebunden.
 
Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird eine Erlaubnisgebühr von 50,- bis 2.000,- EUR fällig, zu zahlen bei Erhalt des Festsetzungsbescheides.

Bearbeitung: bis 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen. 
 
Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag zur Festsetzung einer Veranstaltung) mit Verzeichnis über die
  Art der anzubietenden Waren der Aussteller oder Anbieter / Lageplan und Teilnahmebedingungen
- Gültiges Personaldokument
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug bei  juristischen Personen
Zusätzliche Hinweise:
Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Landesamtes für Arbeitsschutz, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Grünflächen,Umwelt  / Natur und Straßenverkehr, des Fachbereiches Feuerwehr, der Polizei u.a. erforderlich.
 
Antragstellung: schriftlich
 
Rechtsgrundlagen: §§ 65 / 69 Gewerbeordnung