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Badewasserhygiene

AKTUELLES Badesaison 2020

Die Badesaison in Brandenburg wird auf einen Zeitraum von 8 Wochen befristet vom13.07. - 06.09.2020.

Entsprechend einer Allgemeinverfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) wird der Beginn der Badesaison auf den 13. Juli 2020 verschoben. Die Badesaison endet mit dem Ablauf des 06. September 2020. Resultierend werden die Badegewässerbeprobungen und die Überwachungsmaßnahmen nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung (BbgBadV) durch das Gesundheitsamt angepasst.

Schwimmbäder und alle Badebecken gewerblicher Nutzung unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Badewasserqualität ist durch den Betreiber regelmäßig nachzuweisen. Zusätzlich werden die Einrichtungen nach hygienischen Gesichtspunkten geprüft.
Die Badegewässer werden durch das Gesundheitsamt geprüft und hygienisch beurteilt.
 
Gebühr: Die Kontrolle durch das Gesundheitsamt ist kostenpflichtig nach Zeitaufwand entsprechend des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg.
 
Zusätzliche Hinweise:
Badeseen unterliegen während der Saison von Mai bis September alle 4 Wochen einer Prüfung und    Beprobung.
     
Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch
Artikel 1  des Gesetzes vom 28.Juli 2011 (BGBl. I S. 1622) geändert worden ist
Brandenburgische Badegewässerverordnung vom 6.Februar 2008 (GVBl. Teil II Nr.5, S.78)

Schwimmbäder - Badeseen

Schwimmbäder - Badeseen

Badewasserqualität für ungetrübten Badespaß

 

Schwimmbäder und alle Badebecken gewerblicher Nutzung, unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Die Badewasserqualität, insbesondere die Einhaltung der mikrobiologischen Parameter sind durch den Betreiber regelmäßig nachzuweisen. Zusätzlich werden die Einrichtungen nach hygienischen Gesichtspunkten geprüft.
 

 

Badeseen unterliegen während der Saison von Mai bis September alle 4 Wochen einer Prüfung und Beprobung.

Am Helenesee Frankfurt (Oder) werden Beprobungen an 3 Strandabschnitten durchgeführt:
Die Ausweisung von Badegewässern (Info zur Bürgerbeteiligung!) erfolgt jedes Jahr aktuell entsprechend §11 der Brandenburgischen Badegewässerverordnung.