Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das Sie wie ein Girokonto nutzen können. Sie können das Basiskonto nutzen, um Geld einzuzahlen und abzuheben oder Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte durchzuführen.
Besonders daran ist aber, dass für das Basiskonto besondere Schutzvorschriften gelten. Beispielsweise haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz und die Bank darf nur angemessene Entgelte auf die Kontoführung erheben.
Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder Verbraucher, dersich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Sie können auch dann ein Basiskonto eröffnen, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben oder Asyl suchend sind. Auch wenn Sie keinen Aufenthaltstitel haben, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben Sie einen Anspruch auf ein Basiskonto.
Bei der Kontoeröffnung müssen Sie jedoch eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
Grundsätzlich muss jede Bank, die Verbrauchern Zahlungskonten anbietet, Basiskonten zur Verfügung stellen. Eine Bank darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.
Die Bank darf den Antrag daher nur ablehnen,
Hinweis: Sie können auch beantragen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.
Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Ihre Identität nachweisen, zum Beispiel mit
keine
Hinweis: Das Kreditinstitut kann ein angemessenes Entgelt für die Kontoführung erheben.
Ein Basiskonto müssen Sie schriftlich beantragen.
Hinweis: Bei der Kontoeröffnung müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).
10 Geschäftstage
keine
Formulare: Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
keine
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