Ein Berechtigungszertifikat kann von Ihnen als Diensteanbieter auf 3 Wegen beim Bundesverwaltungsamt als Vergabestelle für Berechtigungszertifikate beantragt werden:
Nach der Antragannahme wählen Sie einen Berechtigungszertifikate-Anbieter ("Zertifizierer", BerCA) für die Bereitstellung der Berechtigungszertifikate und schließen auf Basis des positiven Berechtigungsbescheides dort einen Vertrag ab.
Hierbei müssen die notwendigen Vereinbarungen zur Bereitstellung der Berechtigungszertifikate getroffen werden.
Die Vertragsverhandlungen zwischen Ihnen als Diensteanbieter und Zertifizierer sollten frühzeitig beginnen, damit Sie das Zertifikat rechtzeitig nutzen können.
Auftragsdatenverhältnis i.S.d. § 11 BDSG (Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn man sich beim gesamten Prozess von eID-Service-Anbietern unterstützen lässt. Die Anbieter helfen bei der Beschaffung der Zertifikate und stellen bei Bedarf die vollständige Infrastruktur zur Verfügung.)
Gültigkeit eines Berechtigungszertifikats: 3 Jahre
Formulare sind über das Personalausweisportal erhältlich
http://www.personalausweisportal.de
Bundesverwaltungsamt
Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
Barbarastraße 1
50735 Köln
Deutschland
Tel.: +49 228 99 358 - 3300
E-Mail: npa@bva.bund.de
Internet: www.bva.bund.de
Servicezeiten für eine persönliche Vorsprache:
Mo 08:00 – 16.30 Uhr
Di 08:00 – 16.30 Uhr
Mi 08:00 – 16.30 Uhr
Do 08:00 – 16.30 Uhr
Fr 08:00 – 16.30 Uhr