Für Bürger, die geistig oder psychisch so erkrankt sind, dass sie allein nicht mehr ihre Angelegenheiten überblicken und regeln können und für die keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird durch das Amts-und Vormundschaftsgericht eine Betreuung angeordnet.
Gebühr: Einkommensabhängig
Bearbeitung: Bearbeitungsdauer ca. 3 Monate
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis
Zusätzliche Hinweise: Dieses Verfahren setzt sich aus mehreren Schritten zusammen, so dass auch die Bearbeitung unterschiedlich lange dauern kann.
Antragstellung: jeder volljährige Bürger
Rechtsgrundlagen: BGB
zuständige Stelle:
Amts-und Vormundschaftsgericht
Müllroser Chaussee 55
Frankfurt(Oder)