Für das Sperren der Daten in der Handwerksrolle gilt das Datenschutzgesetz des Landes Brandenburg.
ggf. Nachweise
Für die Sperrung von Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.
keine