Sie benötigen für zur Erschließung Ihres Grundstückes ein Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrecht (für Wasser, Abwasser, elektrischen Strom usw.) über ein städtisches Grundstück.
Gebühr: Gebühren werden nicht erhoben. Für den Wert der Dienstbarkeit ist vom Begünstigten eine Entschädigung zu zahlen. Die Nebenkosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu übernehmen.
Bearbeitung: Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
- Informationen zu Ihrer Person oder Gesellschaft
- Grundstücksdaten (Adresse, Flur- und Flurstücksbezeichnung)
- Flurkarte oder Lageplan mit Darstellung der beanspruchten Flächen
Zusätzliche Hinweise: Persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung: Schriftlich, formlos
Rechtsgrundlagen: Kommunalverfassung Brandenburg, BGB