Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Öffentliche Bekanntmachung der Gewässer-und Deichschau der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder)
Von der unteren Wasserbehörde werden grundsätzlich folgende Dienstleistungen erbracht:
Erlaubnis für Wasserentnahme aus Grund und Oberflächengewässer
Entnahme Grundwasser 23_08_2018 (PDF, 192 kB)
Erlaubnis Grundwasserabsenkung 23_08_2018 (PDF, 190 kB)
Entnhme aus Oberflächengewässer 23_08_2018 (PDF, 204 kB)
Erlaubnis für Abwassereinleitung (Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen)
Antrag auf Versickerung 2023-04-24 (PDF, 133 kB)
Antrag Kleinkläranlage (KKA) 2023-06-20 (PDF, 94 kB)
Genehmigung von Anlagen in, an und über Gewässern
Anlagen an Oberflächengewässern 23_08_2018 (PDF, 203 kB)
Prüfung der Anzeigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Anzeige im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 23_08_2018 (PDF, 263 kB)
Genehmigung zum motorgetriebenen Fahren auf Hochwasserschutzanlagen
Deichfahrgenehmigung 24_08_2018 (PDF, 182 kB)
Genehmigung zur Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation (Indirekteinleitung)
Anzeige der Einleitung oder Einbringung von mineralölhaltigem Abwasser (PDF, 216 kB, Stand: 18.06.2021)
Prüfung der Anzeige von Kanalisationsnetzen
Online-Anträge:
PDF-Anträge:
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 1 (PDF, 1.2 MB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 2 (Baubeschreibung) (PDF, 1.2 MB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 3 (Baubeginn) (PDF, 568 kB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 4 (Fertigstellung) (PDF, 1.2 MB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 10.4 BbgBauVorlV (PDF, 48 kB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.1 (Erklärung Baubetreuung) (PDF, 159 kB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.2 (Bestätigung Dichtheit) (PDF, 1.2 MB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.3 (Bestätigung Mängelfreiheit) (PDF, 1.1 MB)
Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.4 (Bestätigung Beschaffenheit) (PDF, 1.2 MB)
Prüfung der Anzeige der baulichen Grundwasserabsenkung
Anzeige Grundwasserabsenkung 23_08_2018 (PDF, 188 kB)
Prüfung der Anzeige von Erdwärmekollektoren
Anzeige Erdwärmekollektor (PDF, 31 kB)
Erlaubnis für Erdwärmesonden
Antrag Erdwärmesonde (PDF, 258 kB)
Bauen in Überschwemmungs- und Risikogebieten
Erklärung hochwasserangepasste Bauweise 23_08_2018 (PDF, 184 kB)
Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:
Werden nach der Gebührenordnung des für Umwelt zuständigen Ministeriums erhoben
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Die Genehmigung muss vor dem Beginn vorliegen.
Widerspruch
Landesspezifische Voraussetzung für die Genehmigung sind in § 72 BbgWG festgelegt, die Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen ist in § 74 BbgWG geregelt.
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz
Land Brandenburg:
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg