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Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung
[Nr.99129006006000 ]

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden.Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Formulare Untere Wasserbehörde

Öffentliche Bekanntmachung der Gewässer-und Deichschau der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) 

Von der unteren Wasserbehörde werden grundsätzlich folgende Dienstleistungen erbracht:

Erlaubnis für Wasserentnahme aus Grund und Oberflächengewässer

Entnahme Grundwasser 23_08_2018 (PDF, 192 kB)

Erlaubnis Grundwasserabsenkung 23_08_2018 (PDF, 190 kB)

Entnhme aus Oberflächengewässer 23_08_2018 (PDF, 204 kB)

Erlaubnis für Abwassereinleitung (Niederschlagswasser, Kleinkläranlagen)

Antrag auf Versickerung 2023-04-24 (PDF, 133 kB)

Antrag Kleinkläranlage (KKA) 2023-06-20 (PDF, 94 kB)

Genehmigung von Anlagen in, an und über Gewässern

Anlagen an Oberflächengewässern 23_08_2018 (PDF, 203 kB)

Prüfung der Anzeigen von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Anzeige im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 23_08_2018 (PDF, 263 kB)

Genehmigung zum motorgetriebenen Fahren auf Hochwasserschutzanlagen

Deichfahrgenehmigung 24_08_2018 (PDF, 182 kB)

Genehmigung zur Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen in die Kanalisation (Indirekteinleitung)

Anzeige der Einleitung oder Einbringung von mineralölhaltigem Abwasser (PDF, 216 kB, Stand: 18.06.2021)


Prüfung der Anzeige von Kanalisationsnetzen

Online-Anträge:

PDF-Anträge:

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 1 (PDF, 1.2 MB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 2 (Baubeschreibung) (PDF, 1.2 MB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 3 (Baubeginn) (PDF, 568 kB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 4 (Fertigstellung) (PDF, 1.2 MB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anlage 10.4 BbgBauVorlV (PDF, 48 kB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.1 (Erklärung Baubetreuung) (PDF, 159 kB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.2 (Bestätigung Dichtheit) (PDF, 1.2 MB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.3 (Bestätigung Mängelfreiheit) (PDF, 1.1 MB)

Anzeigeverfahren Kanalisation - Anhang 4.4 (Bestätigung Beschaffenheit) (PDF, 1.2 MB)


Prüfung der Anzeige der baulichen Grundwasserabsenkung

Anzeige Grundwasserabsenkung 23_08_2018 (PDF, 188 kB)

Prüfung der Anzeige von Erdwärmekollektoren

Anzeige Erdwärmekollektor (PDF, 31 kB)

Erlaubnis für Erdwärmesonden

Antrag Erdwärmesonde (PDF, 258 kB)

Bauen in Überschwemmungs- und Risikogebieten

Erklärung hochwasserangepasste Bauweise 23_08_2018 (PDF, 184 kB)

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Werden nach der Gebührenordnung des für Umwelt zuständigen Ministeriums erhoben

Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Fristen

Die Genehmigung muss vor dem Beginn vorliegen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Hinweise (Besonderheiten)

Landesspezifische Voraussetzung für die Genehmigung sind in § 72 BbgWG festgelegt, die Selbstüberwachung von Indirekteinleitungen ist in § 74 BbgWG geregelt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität des Landes Rheinland-Pfalz

Land Brandenburg:

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

09.02.202312.12.2023

Zuständige Stelle

Jeweils örtlich zuständige untere Wasserbehörden