Die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten von schulpflichtig werdenden Kindern werden ca. ein halbes Jahr vor der Einschulung von einer Grundschule angeschrieben und zur Anmeldung an einer Grundschule aufgefordert. Der öffentliche Aufruf zur Einschulung erfolgt über das Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder).
(siehe auch "Schulpflicht")
Gebühr: keine
Bearbeitung:
Die Aufnahme an die Grundschule erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.
Zusätzliche Hinweise:
In Frankfurt (Oder) wurde das gesamte Stadtgebiet per Satzung zu einem Schulbezirk erklärt, so dass die Grundschule frei gewählt werden kann.
Antragstellung:
Die Anmeldung zur Einschulung erfolgt bei der gewählten Grundschule. Bei der Wahl einer Grundschule in freier Trägerschaft zunächst bei der nächsterreichbaren Grundschule.
Rechtsgrundlagen: Brandenburgisches Schulgesetz, Schulbezirkssatzung der Stadt Frankfurt (Oder)