Neben der (städte-)baulichen Entwicklung der Stadt steht auch die nutzungsstrukturelle Entwicklung im Mittelpunkt der Stadtentwicklung. Das Bau- und Planungsrecht offeriert hierbei unterschiedliche Möglichkeiten, die Einzelhandelsentwicklung entsprechend den gesamtstädtischen Prämissen zu steuern.
Am 07. 11. 2013 wurde das Konzept zur gesamtstädtischen Standortsteuerung des Einzelhandels in Frankfurt (Oder) (Einzelhandels- und Zentrenkonzept) von den Stadverordneten beschlossen. Die Ergebnisse des Konzeptes sind gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) bei den weiteren planerischen Entscheidungen, insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Das Konzept zur gesamtstädtischen Standortsteuerung des Einzelhandels in Frankfurt (Oder) kann hier heruntergeladen werden:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 20130913 (PDF, 4.9 MB)
Für Fragen zu Einzelhandel und Stadtentwicklung steht die Abteilung Stadtentwicklung / Stadtplanung gerne zur Verfügung.