Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation
Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.
In der Regel:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Krankenkasse