Erlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen (Immobilienmakler),
- den Abschluss von Darlehensverträgen (mit Ausnahme von Verträgen gemäß § 34 i GewO) vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
- das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2,3,5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwalten (Wohnimmobilienverwalter)
will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Makler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldner- und Insolvensverzeichnis des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
Rechtliche Grundlage:
- § 34 c Gewerbeordnung i. V. m. Makler- und Bauträger-Verordnung
Gebühren:
- je Erlaubnis mindestens 510,00 € (maximal 1.600,00 €); gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWEAGebO)
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis
Formular: siehe Dokumente Randspalte