Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust: Das Kraftfahrzeug muss im Zulassungsbereich Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Bearbeitung: sofort, Erstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach erfolgter Aufbietung ( ca. 3 Wochen )
Erforderliche Unterlagen:
Zusätzliche Hinweise:
Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Ist der Verlust durch den Halter verursacht muss dieser persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorsprechen.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: