Erteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung durch Gericht oder Behörde.
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.
Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:
1. Für alle Klassen:
oPersonalausweis oder Reisepass,
ogegebenenfalls Meldebescheinigung,
oaktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
oNachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
oSehtestbescheinigung.
3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
oNachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
oBescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
oZeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.
In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiedergegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Unterschiedlich, je nach Ermittlungsaufwand zur Feststellung der Kraftfahreignung. Für Registerauskünfte und ggf. erforderliche Begutachtungen entstehen zusätzliche Kosten.
Der Antrag muss persönlich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden. In Abhängigkeit von den Umständen des Einzelfalls ergeben sich weitere Verfahrensschritte.
Die Wiederaushändigung des Führerscheins ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Eine Wiederaushändigung kann erst nach Vorliegen eines positiven Gutachtens erfolgen.
Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Bei ablehnenden Bescheiden ist ein Widerspruch möglich.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie direkt bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt). Im Internet sind keine Formulare erhältlich. Eine Antragstellung ist nur durch persönliches Erscheinen direkt vor Ort möglich. Die Antragstellung erfolgt in schriftlicher Form.
Nachweis der Kraftfahreignung ist ggf. zu erbringen.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Fahrerlaubnisbehörde