Sie erhalten mit dem Führungszeugnis Auskunft zu den eigenen und ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister.
Die Erteilung eines Führungszeugnisses kann beantragt werden, sofern die/der Antragsteller/in meldebehördlich mit Haupt- oder Nebenwohnung in Frankfurt (Oder) registriert ist.
Sofern das 18. Lebensjahr vollendet wurde, muss der Antragsteller persönlich zur Beantragung der Erteilung des Führungszeugnisses im Bürgerbüro vorstellig werden.
Vor Vollendung des 14. Lebensjahres muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann die Beantragung durch den Antragsteller selbst vorgenommen werden.
Gebühr: 13,00 EUR
Bearbeitung: Antragsaufnahme im Bürgerbüro sofort, Bearbeitungszeit im Bundeszentralregister ca. 2 bis 3 Wochen
Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass
Zusätzliche Hinweise:
Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob dieses für eine Behörde bestimmt ist oder ob es für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird.
Für den Fall, dass es von einer Behörde verlangt wird, sind die Behörde, der Behördensitz und der Verwendungszweck zu benennen.
Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zustellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu erhalten.
Seit dem 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus den Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online Portal zu beantragen.
Link zum Online-Portal:
Antragstellung: persönliche Vorsprache des Antragstellers
Rechtsgrundlagen: § 30 Bundeszentralregistergesetz in der geltenden Fassung