Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Fahrerlaubnis: Ersterteilung, Erweiterung

Die Fahrerlaubnis wird auf schriftlichen Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt. Mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
 
Der Antragsteller muss:
- ordentlichen Wohnsitz in Frankfurt (Oder) nachweisen
- erforderliches Mindestalter erreicht haben
- zum Führen von Kfz geeignet und befähigt sein
- das Führen von Kfz in einer Prüfung nachgewiesen haben.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 42,60 €-44,40  €

Bearbeitung: 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen:
Allgemein:
- Personalausweis oder Reisepass ( Vorlage bei Antragstellung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Erklärung, ob im Besitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- Angabe zur ausbildenden Fahrschule
- Angabe der Prüforganisation ( TÜV oder Dekra) und des Ortes der praktischen Prüfung

Zusätzlich für Klassen A, A1, A 2, AM, L, T, B, BE:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen oder Nachweis 1. Hilfe

Zusätzlich für Klassen C, C1, CE, C1E :
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes 
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-
  verordnung
- Nachweis 1. Hilfe

Zusätzlich für Klassen D, D1, DE, D1E:
- Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes 
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5  der Fahrerlaubnis-
  verordnung
- Nachweis 1. Hilfe
- Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung 
- behördliches Führungszeugnis- persönliche Beantragung im Bereich Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder)

Zusätzlich bei Erweiterung:
- Angaben zu bereits erteilten Fahrerlaubnissen
- evtl. Karteikartenabschrift ( nach Aufforderung durch Fahrerlaubnisbehörde)
 

Antragstellung: persönlich oder durch Abgabe Fahrschule
Rechtsgrundlagen:
- § 2 Abs. 2 und 6  Straßenverkehrsgesetz
- §§ 1 bis 25 und Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung