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Fischereiabgaben

Wer im Land Brandenburg die Fischerei ausüben will muss zuvor die Fischereiabgabe entrichten. Der Nachweis der Zahlung der Fischereiabgabe ist Voraussetzung zum Erwerb der Angelkarte. Die Fischerei-abgabe ist für Kinder und Jugendliche (von 8 bis 18 Jahre) für ein Kalenderjahr und ab 18 Jahre für ein oder fünf Kalenderjahre erhältlich. Die Fischereiabgabe ist eine Zweckgebundene Abgabe und wird vom Land Brandenburg zur Förderung des Fischereiwesens eingesetzt.

Gebühr:
von 8 - 18 Jahr 2,50 € pro Kalenderjahr
ab 18 Jahre 12,00 € pro Kalenderjahr oder 40,00 € für 5 Kalenderjahre

Bearbeitung: ca. 20 min

Erforderliche Unterlagen: Personaldokument

Zusätzliche Hinweise:
Die Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr kann auch beim Fischereiausübungsberechtigten und/oder in Angelläden erworben werden.

Antragstellung:
persönlich oder Beauftragung einer Person Ihres Vertrauens

Rechtsgrundlagen:
Fischereigesetz für das Land Brandenburg, Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe