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Geburt, Geburtsanzeige und Beurkundung Neugeborene

Allgemeine Informationen

Die Geburt eines Kindes, das in Frankfurt (Oder) einschließlich der Ortsteile geboren ist, muss dem Standesamt Frankfurt (Oder) binnen einer Woche angezeigt werden. Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes und stellt in diesem Zusammenhang die notwendigen Dokumente aus.

Die Geburt von im Krankenhaus geborenen Kindern zeigt i. d. R. das Krankenhaus in schriftlicher Form an, die mündliche Anzeige der Geburt eines Kindes kann von berechtigten Personen unter Vorlage einer Bescheinigung (ausgestellt durch den Arzt bzw. Hebamme) im Standesamt vorgenommen werden, dies betrifft i. d. R. so genannte Hausgeburten.

Das Standesamt unterrichtet auf Nachfrage über die beizubringenden Unterlagen für die Geburtsbeurkundung eines Kindes, über die mögliche Beilegung von Vornamen und die Namensführung des Kindes.

Das Standesamt nimmt Erklärungen entgegen zu:

  • Vaterschafts- bzw. Mutterschaftsanerkennung
  • Namensbestimmung bei Neugeborenen
  • Namenserteilung.

Für die Entgegennahme einer Vaterschaftsanerkennung oder Namensbestimmung im Standesamt wird um eine telefonische Voranmeldung (Hinweise über notwendige Dokumente, Zustimmungserklärungen...) gebeten.

Die Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung kann ebenfalls im Jugendamt abgegeben werden, eine Sorgerechtserklärung wird dort durch die Urkundsperson aufgenommen.

Notwendige Unterlagen:

Zur Geburtsbeurkundung eines Kindes ist/sind einzureichen:

  • ledige Mutter: die eigene Geburtsurkunde,
  • geschiedene Mutter: die Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil,
  • verwitwete Mutter: die Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift Familienbuch/Eheurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes,
  • verheiratete Mutter: die eigene Geburtsurkunde, die Geburtsurkunde des Mannes, die Heiratsurkunde/beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch/Eheurkunde

Für den Fall, dass die Kindesmutter eine Lebenspartnerschaft begründet hat, sind alle in diesem Zusammenhang relevanten Dokumente vorzulegen.

(Hinweis: Urkunden sind im Original einzureichen; Heiratsurkunde mit Namensführung der Ehegatten bis 01.04.1994, Nachweis der Namensführung danach in Form der beglaubigten Abschrift des Familienbuches bis 31.12.2008 bzw. der Eheurkunde ab 01.01.2009)

Rechtliche Grundlagen:

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gebühren: Ausstellung einer Urkunde: 16 EUR

Zur persönlichen Vorsprache wird empfohlen, vorab online einen Termin zu reservieren. Vor Ort kann eine Terminbuchung nach Verfügbarkeit erfolgen.