Gem. EG-DLRL können Dienstleister über das EAP-Portal sich an die zuständigen Behörden wenden. Die Datenübermittlung erfolgt durch d. Abspeichern „online“ ausgefüllter Formulare u. deren Weiterleitung an die Gewerbebehörde. Neben dem EAP-Portal hat d. Dienstleister das Recht, sich direkt an Behörde zu wenden. Dafür wurde das Online/GewOn-Portal zur elektron. Übermittl. v. Gewerbean-/-um/-abmeldungen geschaffen. Das Gewerbeamt kann Dokumente mit qualif. elektron. Signatur signieren/verifizieren.
Spezielle Hinweise:
Link zu https://eap.brandenburg.de
Link zu https://gewon.brandenburg.de