Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte und es übergibt der Gemeinde den Messbescheid als Grundlage der Steuerfestsetzung. Als Stichtag gelten immer die Eigentumsverhältnisse zum 01.01. Unterjährige Veränderungen führen nicht zur Aufhebung. An den Messbetrag ist die Gemeinde gebunden. Die Steuer errechnet sich aus der Multiplikation mit dem beschlossenen Hebesatz.
keine
Nach Vorlage des Messbescheides des Finanzamtes
Sofern Sie beabsichtigen, die Grundsteuer per Lastschrift von Ihrem Konto einziehen zu lassen, ist die Erteilung eines sog. SEPA-Lastschriftmandates durch Sie erforderlich. Bitte füllen Sie dazu den entsprechenden Vordruck (siehe rechte Randspalte) aus und übersenden diesen unterzeichnet an die:
Verträge, welche die Veränderung von Eigentumverhältnissen beinhalten.
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Frankfurt (Oder) im Haushaltsjahr 2014 (Hebesatzsatzung 2014) vom 29.08.2013
Hebesatzsatzung 2014 (PDF, 9 kB)