Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet einzelne be- sowie unbebaute Grundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden oder Gewerbeflächen zum Erwerb oder im Wege der Einräumung eines Erbbaurechtes an.
Außerdem erwirbt die Stadt auch private Flächen im Rahmen von städtischen Ausbaumaßnahmen oder zur Realisierung öffentlicher Interessen.
Aktuelle Grundstücksangebote der Stadt können im Internet unter "Immobilienangebote" abgerufen werden.
Gebühr: Gebühren werden nicht erhoben. Der Antragsteller zahlt den für das Grundstück ange-gebenen Kaufpreis und trägt die Nebenkosten des Verfahrens, wie Gutachten-, Vermessungs-, Notar-, Gerichtskosten und Grunderwerbssteuer.
Bearbeitung: Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
Zusätzliche Hinweise: Persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung: Schriftlich, formlos
Rechtsgrundlagen: Kommunalverfassung Brandenburg, BGB