Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Absage der Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfungen für den März-Turnus 2022 (PDF, 371 kB)
Die hinreichende Beherrschung der deutschen Sprache ist erforderlich.
Im Land Brandenburg finden die Überprüfungen zentral im Gesundheitsamt Potsdam statt, es gibt einheitliche Anmelde- und Prüfungszeiten:
Sie stellen Ihren Antrag zur Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung bei Ihrem, für Ihren Hauptwohnsitz zuständigem Gesundheitsamt im Land Brandenburg.
Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis ist gebührenpflichtig entsp. Pkt. 7.13.3 der GebO MASGF:
Welche Unterlagen konkret bei der Antragstellung von Ihnen vorgelegt werden müssen, entnehmen Sie bitte den Antragshinweisen.
Die Tätigkeit als Heilpraktiker ist gegenüber dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigepflichtig.