Zum 02.07.2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) in Kraft getreten. Dies basiert auf der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ der EU (EU-RL 2019/1937).
In Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetztes (HinSchG) ist eine Interne Meldestelle einzurichten. Vorerst übernimmt die Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes die Aufgaben der Internen Meldestelle. Eine Kontaktaufnahme ist auf postalischem Wege wie auch per Telefon oder E-Mail möglich. Die telefonische Kontaktaufnahme gewährleistet die Anonymität.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz zu wenden.
Siehe auch Korruptionsprävention