Bewohner in Pflegeeinrichtungen sind aus verschiedensten Gründen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Deshalb ist bei allen Pflegemaßnahmen die Einhaltung von Hygieneregeln für die Infektionsprävention von großer Bedeutung.
Aufgabe des Gesundheitsamtes ist es, den entsprechenden Einrichtungen bei der Umsetzung der rechtlichen und fachlichen Anforderungen, beratend und überwachend zur Seite zu stehen.