Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen.
Aufgaben der Jugendkoordination:
keine
auf Anfrage
Des Weiteren erfolgt hier die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen gem. § 16 SGB VIII (Familienförderung), die Vergabe von Projektförderungen des Landes an Letztempfänger sowie die Steuerung und Begleitung der Entwicklung der Jugendarbeit.
SGB VIII §§§ 11,12,13 sowie §§14 und 16
Übersicht der freien Träger der Kinder- und Jugendarbeit (PDF, 194 kB)