Sie möchten in Ihrem Schutzwald einen Kahlschlag durchführen? Dann müssen Sie die Genehmigung des Kahlschlags bei der unteren Forstbehörde beantragen.
Ihr Antrag als Waldbesitzer zur Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald wird von der unteren Forstbehörde geprüft.
Die untere Forstbehörde entscheidet über ihren Antrag.
Bei Vorliegen von Versagungsgründen, ist die Genehmigung zu versagen.
Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags im Schutzwald
Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen.
Es gibt keine Antragsfrist.
Formloser Antrag auf Genehmigung des Kahlschlags von Schutzwald
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Landesbetrieb Forst Brandenburg als untere Forstbehörde
Landesbetrieb Forst Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 103,
14473 Potsdam
Tel.: +49 331 97929-301
Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Internet: Landesbetrieb Forst Brandenburg