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Katzenfutterstellen

Gemäß der Stadtordnung ist das Füttern von Tieren untersagt. Um jedoch die Katzenpopulation einzudämmen und aus Gründen des Tierschutzes werden durch den Tierschutzverein sogenannte Katzenfutterstellen unterhalten. Diese haben unter andrem den Zweck freilebende unkastrierte Katzen einzufangen und nach erfolgter Katration wieder an Ort und Stelle auszusetzen. Diese Katzenfutterstellen sowie das Aufstellen von Fallen zum Fang der Tiere bedürfen der Zustimmung der Stadt.

Gebühr: keine

Erforderliche Unterlagen:
Nachweis der Notwendigkeit und Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Unterhaltung der Katzenfutterstelle.

Antragstellung: schriftlich

Rechtsgrundlagen: Stadtordnung