Kaufmännisches Immobilienmanagement
Wir INFORMIEREN und BERATEN bei FRAGEN...
zu kommunalen Wohngrundstücken
- für den Bau von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern
- Mehrfamilienhäusern
zu kommunalen Gewerbegrundstücken
- für Geschäftshäuser
- für Büro und Dienstleistungsgebäude
- für Einzelhandelsgebäude
- für Gewerbe und Industrie
zur Nutzung kommunaler Flächen
- Dienstbarkeiten (Wege-, Leitungsrechte, Abstandsflächen usw.)
- Garagenstandorten mit Einzelnutzern oder Gemeinschaften,
- Einzelgärten und Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz,
- landwirtschaftlichen Flächen,
- freien Trägern von Kindertagesstätten,
- von gemeinnützigen Vereinen genutzten Räumen,
- gewerblichen Flächen
- Wohnraum
Aktuelle Grundstücksangebote der Stadt können im Internet unter "Immobilienangebote" abgerufen werden.
Darüber hinaus können Anträge zum Ankauf von städtischen Grundstücken gestellt werden.
Gebühr: Gebühren werden nicht erhoben. Die Nebenkosten des Verfahrens sind zu übernehmen.
Bearbeitung: Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
- Informationen zu Ihrer Person oder Gesellschaft
- Grundstücksdaten (Adresse, Flur- und Flurstücksbezeichnung)
- Investitionsvorhaben/Kaufzweck
- Flurkarte oder Lageplan mit Darstellung der Flächen
Zusätzliche Hinweise: Persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung: Schriftlich, formlos
Rechtsgrundlagen: Kommunalverfassung Brandenburg, BGB