Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen .
Aufgaben der Jugendkoordination:
- Beratung und fachliche Anleitung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und sonstigen
Angeboten der Jugendarbeit sowie der Jugendarbeit in den Ortsteilen
- Gewährung von Zuschüssen an Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit
Gebühr: keine
Erforderliche Unterlagen: auf Anfrage
Zusätzliche Hinweise:
Des Weiteren erfolgt hier die Vergabe von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen gem. § 16 SGB VIII (Familienförderung), die Vergabe von Projektförderungen des Landes an Letztempfänger sowie die Steuerung und Begleitung der Entwicklung der Jugendarbeit.
Rechtsgrundlagen: SGB VIII §§ 11,12 sowie §§13,14 und §16