Sie können durch ihr Verhalten das Risiko krank zu werden vermeiden oder minimieren. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten Leistungen an, um Sie dabei zu unterstützen.
Etwa
Die Krankenkassen berücksichtigen auch die Förderung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.
Die Krankenkasse kann eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention erbringen, wenn diese von einer Krankenkasse oder von einem mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten in ihrem Namen zertifiziert, also qualitätsgeprüft ist.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Manche Krankenkasse bieten eigene Präventionskurse an. Es kann aber auch ein Kurs bei einem qualitätsgeprüften externen Anbieter ausgewählt werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem Verfahrensablauf.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung