Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen
Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.
In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.
Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.
Für Mütter und Väter:
Für die Mitnahme von Kindern:
Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.
Versicherte ab 18 Jahren leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.