Eine Auskunft über den Sie betreffenden Inhalt in der Nationalen Verstoßdatei des Seefischereigesetzes können Sie bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
In der Nationalen Verstoßdatei werden Daten über Verstöße gegen die Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik elektronisch gespeichert. Eingetragen werden Verstöße, die von deutschen Staatsangehörigen begangen wurden. Auch Verstöße, die auf Fischereifahrzeugen begangen wurden, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen, werden gespeichert.
Verstöße, die bei Ausübung der Seefischerei im Küstenmeer oder der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands begangen wurden, werden ebenfalls dokumentiert. Darüber hinaus werden die Punkte für schwere Verstöße in die Verstoßdatei eingetragen.
Wenn Sie eine Selbstauskunft über die hinterlegten Daten möchten, können sie einen Antrag auf Selbstauskunft stellen.
Es besteht auch die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter den Antrag stellt.
Hinweis: Wenn Sie eine Fischereiförderung nach dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) beantragen möchten, ist grundsätzlich eine Voraussetzung, dass für Sie keine Punkte für schwere Verstöße in der Verstoßdatei eingetragen sind. Sie müssen dann die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde ("EMFF-Auskunft") beantragen.
keine
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Formulare: Antrag auf Selbstauskunft (docx; 14 KB)
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 521
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
E-Mail: 521@ble.de
Tel.: 0228 6845 3402
Servicezeiten:
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr