Sie sind bereits mit einer Wohnung im Bundesgebiet (einschließlich Frankfurt (Oder) gemeldet, möchten die bisherige Wohnung als Hauptwohnung beibehalten und melden sich in Frankfurt (Oder) mit einer weiteren Wohnung an. Eine Hauptwohnung ist für ledige Einwohner die vorwiegend genutzte Wohnung. Eine Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ein- /ausziehen.
Gebühr: keine
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass
-Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Zusätzliche Hinweise: Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 17 Bundesmeldegesetz