Der Sozialpass ist eine freiwillige kommunale Leistung. Er unterstützt einkommensschwache Familien und Bürger/-innen in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die gewährten Ermäßigungen schaffen mehr Mobilität, ermöglichen die Teilnahme an kulturellen und sportlichen Aktivitäten und schaffen Anreize zur Nutzung der vielseitigen Bildungsangebote.
jeweilige kommunale Richtlinie zur Gewährung dieser freiwilligen Leistung
In der Regel müssen Sie mindestens folgende Dokumente vorlegen:
Welche Unterlagen und Nachweise im Einzelnen erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
keine
Geltungsdauer: zumeist 12 Monate (Verlängerung auf Antrag) während des Zeitraumes der Gewährung der Sozialleistungen
Persönliches Erscheinen ist notwendig.
Antragsberechtigt sind Sie in der Regel bei Bezug von
weitere Voraussetzung:
sofort bzw. 6 bis 8 Wochen