Der Verlust Ihres Reisepasses und sein Wiederauffinden ist der Passbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gebühr: gebührenfrei
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Familienstammbuch oder Geburtsurkunde/Heiratsurkunde
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Personalausweis, Führerschein zur
Identifikation
Zusätzliche Hinweise: Zeigen Sie den Verlust bitte unverzüglich dem Bürgerservice/Bürgerbüro an.
Antragstellung: persönlich
Rechtsgrundlagen: Passgesetz (PassG)