Mit SEPA, dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, wurden auch in Deutschland neue, europaweit einheitliche Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (Überweisungen, Lastschriften) eingeführt. Sie sind für Euro-Zahlungen in den 28 EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen sowie Monaco, der Schweiz und San Marino nutzbar. Neben der Umwandlung der bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen in die neuen IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) und BIC (Business Identifier Code) ist vor allem auch das bisher bekannte Einzugsverfahren mittels Lastschrift von der SEPA-Umstellung betroffen.
Sollten Sie künftig beabsichtigen, der Stadt Frankfurt (Oder) eine Ermächtigung zum Einzug Ihrer Zahlungen von einem Konto zu erteilen, ist dies nur noch über die Erteilung sog. SEPA-Lastschriftmandate möglich. Hierfür stehen Ihnen die in der rechten Randspalte aufgeführten Formulare zu Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei den Formularen zu unterscheiden ist, ob es sich um Zahlungen zu Grundbesitzabgaben (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Abfallgebühren, Straßenreinigungsgebühren/Winterdienst), zu sonstigen Steuern (Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer) oder sonstigen Forderungen handelt. Es stehen hierfür jeweils separate Formulare zur Verfügung.
Sofern Sie das für Sie zutreffende Formular ausgefüllt und unterzeichnet haben, senden Sie dieses bitte per Post, E-Mail (Finanzbuchhaltung@frankfurt-oder.de) oder Fax (0335-552 2096) an die rechts angegebene Adressdaten.
Für weitere Fragen steht Ihnen die Stadtkasse gerne zur Verfügung.