Das Stadtrachiv verwahrt Zweitschriften von Zeugnissen einiger Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 der Jahre 1948 bis 1980. Die Abschlusszeugnisse des Realgymnasiums von 1898 bis 1944 sowie des Friedrichsgymnasiums von 1901 bis 1907 sind vollständig überliefert. Auskünfte und Bescheinigungen sind gemäß Brandenburgischem Archivgesetz beschränkt möglich. Für die Nutzung ist eine schriftliche Antragstellung mit Identitätsnachweis erforderlich. Gebühren werden entsprechend der Gebührensatzung des Stadtarchivs erhoben.
Hinweis: Die Zweitschriften der Abschluss- und Abgangszeugnisse der Schulen der Sekundarstufen 1 und 2 verbleiben 10 Jahre an den Schulen sowie 30 Jahre im Staatlichen Schulamt. Alle anderen Nachweise werden von den Schulen bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verwahrt.