Rechtliche Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch ist die Beratung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle. Es besteht ein Anspruch auf eine zeitnahe, kostenlose und ergebnisoffene Beratung.
Die Beratung kann anonym durchgeführt werden und unterliegt in jedem Fall der Schweigepflicht.
Gebühr: keine
Bearbeitung: Bescheinigung wird sofort nach der Beratung ausgestellt
Terminvereinbarung erforderlich
Rechtsgrundlagen: § 219 Strafgesetzbuch (StGB) in Verbindung mit den §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG).