Sondernutzungen wie : das Aufstellen von Verkaufsständen, Tischen, Sitzgelegenheiten und Gestaltungselementen soweit sie gewerblichen Zwecken dienen werden vom Amt für öffentliche Ordnung (Frau Bulla) bearbeitet.
Gebühr: Die zu entrichtenden Gebühren richten sich nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt (Oder).
Die Sondernutzungssatzung mit Änderungen finden Sie hier:
Sondernutzungssatzung (PDF, 1008 kB, Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Frankfurt (Oder) (Sondernutzungssatzung) ab 01.01.2021)
1. Änderung
Sondernutzungssatzung, 1. Änderung (PDF, 187 kB, Erste Änderungssatzung zur Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Frankfurt (Oder) (Sondernutzungssatzung) ab 01.01.2021)
Bearbeitung: Nach Antragseingang, die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der Sondernutzung schriftlich einzureichen.
Erforderliche Unterlagen:
Vollständig ausgefüllter Antrag (gemäß Vordruck) auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis / Aufgrabegenehmigung, mit Angaben zu Ort, Art, Umfang und Dauer der Sondernutzung einschließlich eines maßstabgerechten Lageplanes.
Zusätzliche Hinweise:
Abhängig von Art und Umfang der Sondernutzung wird ein Beratungsgespräch bzw ein Vor-Ort-Termin mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.
Antragstellung:
Schriftlich unter Verwendung des
Antrag Erteilung Sondernutzungserlaubnis-Aufgrabegenehmigung (PDF, 170 kB)
zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis / Aufgabengenehmigung.