Folgende Aufgaben werden vom Kinder- und Jugend Gesundheitsdienst wahrgenommen:
Beratung von Eltern bei Kindern mit auffälligen Befunden im Rahmen des Betreuungscontrollings nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel auf eine gesunde Entwicklung des Kindes hin zu wirken.
Beratung von Eltern im Rahmen des Zentralen Einladungs- und Rückmeldewesens nach § 7 BbgGDG mit dem Ziel, auf eine erhöhte Teilnehmerrate bei den U Untersuchungen U6 U7 und U8 hin zu wirken.
Zusammenwirken mit Einrichtungen und Institutionen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Kinderärzte, dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes usw. nach § 6 BbgGDG mit dem Ziel der Förderung der Gesundheit der Kinder.
Beratungen mit Fachkräften im Einzelfall nach §§ 6; 7 BbgGDG und nach Bundeskinderschutzgesetz (insbesondere §§ 3 und 4) mit dem Ziel der rechtzeitigen Erkennung von ggf. vorliegender Kindeswohlgefährdung.