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Verbindliche Auskünfte zu ausländischen Staatsangehörigkeiten kann Ihnen nur die Auslandsvertretung des jeweiligen Staates erteilen. Wir stehen Ihnen jedoch gern unterstützend zur Seite.
Allgemeine Information der Staatsangehörigkeitsbehörde über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Informationsblatt DSGVO Bereich Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (PDF, 178 kB)