Für das Reinigen und die Winterwartung von öffentlichen Straßen werden Gebühren erhoben.
Die Bemessung der Gebühren wird durch die Verwaltung ermittelt. Die Festsetzung der Gebühren erfolgt in einem Grundbesitzabgabenbescheid (Steuern, Abfall, Straßenreinigung).
§§ 1, 2, 4, 6 und 12 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG)
Straßenreinigungssatzung 2022 im Amtsblatt Nr. 14 vom 22.12.2021,Gebührensätze ab S. 236ff (PDF, 4,5 MB)