Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Bei der Stromsteuer handelt sich außerdem um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer als Steuerschuldner bezahlen muss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Stromsteuer selbst berechnen (Steueranmeldung).
In der Regel wird elektrischer Strom durch einen Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz zum Verbrauch entnommen. Die Steuer entsteht im Zeitpunkt der Entnahme (des Verbrauchs). Der Stromversorger muss dann für diesen Strom die Stromsteuer als Steuerschuldner entrichten, und reicht die Kosten über den Strompreis im Rahmen der Rechnung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.
Entnimmt der Stromversorger Strom zum Selbstverbrauch aus dem Versorgungsnetz, muss er ebenfalls Stromsteuer bezahlen.
Wer als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch erzeugt, muss für den selbst verbrauchten Strom ebenfalls die Stromsteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine Steuerbefreiung für den selbst erzeugten und genutzten Strom vorliegt (zum Beispiel bei kleinen Photovoltaik (PV)-Hausdachanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen).
Sie müssen die Stromsteuer unaufgefordert und fristgerecht entrichten. Andernfalls müssen Sie mit Säumniszuschlägen rechnen.
Außer dem Formular 1400 werden in der Regel keine weiteren Unterlagen benötigt. Der Steuerschuldner muss jedoch Aufzeichnungen über die Strommengen führen und die Unterlagen, die die Entnahme belegen aufheben und bei einer eventuellen Prüfung vorlegen.
Sie müssen die Stromsteuer anmelden, wenn Sie Steuerschuldner im Sinne des Gesetzes sind. Steuerschuldner sind Sie, wenn Sie
Keine
Um die Steuererklärung einzureichen, müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Vordruck verwenden:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
zwischen 1 Tag und 6 Monaten
Je nachdem, ob Sie die Stromsteuer jährlich oder monatlich anmelden möchten, müssen Sie unterschiedliche Fristen beachten:
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Für Unternehmen, die von einem Ort außerhalb des deutschen Steuergebiets betrieben werden, oder für Personen ohne Wohnsitz im deutschen Steuergebiet ist das Hauptzollamt zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Bitte nutzen Sie den Dienststellenfinder der Generalzolldirektion.