Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen insbesondere zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln im Allgemeinen und somit auch für Tierarzneimittel.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder) informiert außerdem über die Einrichtung und den Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke, sowie deren Anzeige und über die Verbringung von Tierarzneimitteln.
Entsprechend Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV), je nach Anzahl und Aufwand
sofort
Erforderliche Unterlagen erfragen Sie bitte telefonisch beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Frankfurt (Oder).
schriftlich
Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG)