Die zahnärztliche Vorsorge dient dazu, Zähne und Mundraum eingehend zu untersuchen, um eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Die zahnärztliche Vorsorge richtet sich an alle Versicherten und dient dazu, eventuelle Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten frühzeitig feststellen zu können und zu behandeln.
Für Kinder:
Für Erwachsene:
Die zahnärztlichen Prophylaxemaßnahmen bei Erwachsenen umfassen
Keine
Maßnahmen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung überschreiten, zahlen die Versicherten selbst.
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.