Gemäß § 45 Abs. 6 StVO gilt für die Einrichtungen von Baustellen die mit Verkehrsraumeinschränkungen auf dem Gehweg/der Fahrbahn/Parkplätzen (Wohnungsumzügen) dass bei der Straßenverkehrsbehörde Anträge zu stellen sind, wie die entsprechende Baustelle mit Verkehrszeichen/Verkehrseinrichtungen abzusichern sind.
Gebühr:
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) in der z.Zt. gültigen Fassung, Gebührennummer 264 .
Bearbeitung:
Der Antrag ist 2 Wochen vorher schriftlich zu stellen.
Bei größeren Baumaßnahmen mit erheblichen Verkehrsraumeinschränkungen 3 Monate vorher.
Erforderliche Unterlagen:
• Antragsformular mit Lageplänen einreichen
• Beifügen der erforderlichen Regelpläne/Verkehrszeichenpläne zur Prüfung.
Zusätzliche Hinweise:
Ausnahmen dürfen nur in dringenden Fällen, z.B. in Havarie Fällen (Rohrbruch; Straßeneinbruch..) zur Versorgung der Bevölkerung erteilt werden.
Gleichzeitig muss im Amt für Tief-Straßenbau und Grünflächen die Sondernutzungserlaubnis nach dem Brandenburgischen Straßengesetz beantragt werden.
Antragstellung:
• unterschriebenes Antragsformular digital oder in Papierform
Rechtsgrundlagen:
§ 45 Abs. 6
(RSA) Richtlinie zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen