Die Stadt Frankfurt (Oder) bietet unbebaute städtische Grundstücke zur befristeten und dauerhaften Nutzung als Garten- und Grabeland, landwirtschaftliche Fläche, Lagerfläche, Stellplatzfläche für private und gewerbliche Nutzung an. Ebenfalls bietet die Stadt Eigentumsgaragen und Einzelgärten zur Nutzung an.
Kleingärten und Garagen werden direkt durch den jeweiligen Kleingarten- bzw. Garagenverein betreut.
Gebühr: Gebühren werden nicht erhoben. Die Vermietung/Verpachtung erfolgt zu ortsüblichen Entgelten. Die Nebenkosten des Verfahrens sind zu übernehmen.
Bearbeitung: Nach Antragseingang
Erforderliche Unterlagen:
- Grundstücksdaten (Adresse, Flur- und Flurstücksbezeichnung)
- Flurkarte oder Lageplan mit Darstellung der Flächen
Zusätzliche Hinweise: Persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Antragstellung: Schriftlich
Rechtsgrundlagen: Kommunalverfassung Brandenburg, BGB, Bundeskleingartengesetz