Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte «Formblatt Z». Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte »Meister-BAföG« beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:
Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.
Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.
Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen
keine gesetzlichen Fristen
Kein Rechtsbehelf
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.